Update: Herzzentrum der Charité perfekt
Fast wäre es bei der Plenarsitzung am 25. Februar untergegangen, bis Ina Czyborra ihren Redebeitrag zu Bauingenieur*innen mit dem eigentlichen wissenschaftspolitischen Highlight des Tages begann: “Wir beschließen die vollständige Eingliederung des Deutschen Herzzentrums Berlin in die Charité, das ist dann das Deutsche Herzzentrum der Charité. Das ist auch rechtsgeschichtlich ein Meilenstein, weil wir eine privatrechtliche Stiftung in eine Körperschaft öffentlichen Rechts zurückgliedern und viel Geld einsetzen. Das ist nach vielen Jahren der Verhandlungen ein wirklich großer Tag für Berlin und für die Medizin.”
Damit ist der Bezug zur zweiten Lesung der Gesetzesvorlage “Zweites Gesetz zur Änderung des Berliner Universitätsmedizingesetzes” hergestellt, die ohne Beratung abgestimmt wurde. Mit der Gesetzesänderung werden die rechtlichen Voraussetzungen für die Zusammenführung der Herz-Kreislaufeinrichtungen der Charité – Universitätsmedizin Berlin und des Deutschen Herzzentrums Berlin (DHZB) zu einem gemeinsamen Zentrum „Deutsches Herzzentrum der Charité (DHZC)“ geschaffen. Das Gesetz wurde mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen sowie der CDU-Fraktion und der FDP-Fraktion bei Enthaltung der AfD-Fraktion beschlossen.
Das Land Berlin, die Charité und das DHZB haben jetzt Mitte Juni eine Rahmenvereinbarung über die Grundlagen und die Bedingungen des Zusammenschlusses unterzeichnet. Danach entsteht das DHZC als „Gemeinsames Zentrum“ als Organisationseinheit innerhalb der Charité mit weitgehender strategischer und operativer Eigenständigkeit. So erhält das DHZC als satzungsgemäße Organe innerhalb der Charité:
- einen DHZC-Bereichsvorstand, bestehend aus der oder dem Ärztlichen Direktor*in, dessen oder deren Stellvertreter*in, dem oder der Kaufmännischen Direktor*in und dem oder der Pflegedirektor*in und
- einen DHZC-Verwaltungsrat. Zu diesem Kontrollgremium gehören die oder der Vorstandsvorsitzende der Charité (Vorsitz), die oder der Präsident*in des DHZB-Stiftungsrats sowie vier Mitglieder, von denen jeweils zwei vom DHZB-Stiftungsrat und vom Aufsichtsrat der Charité entsandt werden.
Das DHZC soll künftig eine international führende herzmedizinische Einrichtung werden. Hierfür wird für 386,9 Millionen Euro ein zukunftsweisender Neubau auf dem Campus Virchow der Charité in Wedding entstehen. Das Gebäude bietet modernste OP-Säle, Labore und Hybrid-Eingriffsräume zur Behandlung sämtlicher Herz-Kreislauferkrankungen und soll bis 2028 fertig gestellt sein. Das Land Berlin stellt dafür in seiner Investitionsplanung 286,9 Millionen Euro bereit, der Bund beteiligt sich mit 100 Millionen Euro. Das DHZC wird künftig auch im Bereich der medizinischen Versorgung mit der Vivantes – Netzwerk für Gesundheit GmbH zusammenarbeiten.
Die DHZC-Gründung ist ein anspruchsvolles und komplexes Vorhaben, mit dem die Charité neue Wege geht, um eine international wettbewerbsfähige Institution und ein Aushängeschild für die nationale Herzmedizin zu entwickeln. Seit etwa zehn Jahren laufen die Vorbereitungs- und Gründungsphase mit großer Sorgfalt. Dabei sind die Perspektiven aller Berufsgruppen sowie der gewählten Gremien und Personalvertretungen ebenso einzubinden wie die Vorgaben und Hinweise der Aufsichts- und Stiftungsräte. Das Abgeordnetenhauses hat mit seinem Beschluss alle Weichen für den erfolgreichen Zusammenschluss gestellt.